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   BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21 (EP)   

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BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21 (EP) (https://dejure.org/2023,43979)
BPatG, Entscheidung vom 25.09.2023 - 7 Ni 11/21 (EP) (https://dejure.org/2023,43979)
BPatG, Entscheidung vom 25. September 2023 - 7 Ni 11/21 (EP) (https://dejure.org/2023,43979)
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  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Liegt ein substantiierter Vortrag der darlegungspflichtigen Partei vor, kann sich der Gegner nicht auf ein substanzloses Bestreiten zurückziehen, wenn ihm nach Lage der Dinge ein substantiiertes Bestreiten möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2022, 1302 Rn. 85 - Brustimplantat; GRUR 2022, 229 Rn. 38 - Ökotest III).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Soweit die Klägerin zu Druckschriften keine Ausführungen gemacht hat, sondern sie nur deswegen eingereicht hat, weil sie Gegenstand des Erteilungs- und Einspruchsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt gewesen bzw. in der Streitpatentschrift zitiert sind, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundespatentgericht nicht verpflichtet ist, die Relevanz unkommentiert genannter Druckschriften zu untersuchen (vgl. BGH GRUR 2013, 1272 (Rn. 36) - Tretkurbeleinheit; GRUR 2015, 365 (Rn. 49) - Zwangsmischer; BPatG vom 16. April 2013 - 4 Ni 1/12 (juris Rn. 65) Arretiervorrichtung).
  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Konditionierverfahren

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    1.1.1 Zum Stand der Technik gehört nach Art. 54 Abs. 2 EPÜ alles, was vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag der Anmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist (BGH GRUR 2020, 833 Rn. 27 - Konditionierverfahren).
  • BGH, 02.12.2014 - X ZR 151/12

    Zwangsmischer - Patentnichtigkeitsverfahren: Darlegung der Bekanntheit der

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Soweit die Klägerin zu Druckschriften keine Ausführungen gemacht hat, sondern sie nur deswegen eingereicht hat, weil sie Gegenstand des Erteilungs- und Einspruchsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt gewesen bzw. in der Streitpatentschrift zitiert sind, ist darauf hinzuweisen, dass das Bundespatentgericht nicht verpflichtet ist, die Relevanz unkommentiert genannter Druckschriften zu untersuchen (vgl. BGH GRUR 2013, 1272 (Rn. 36) - Tretkurbeleinheit; GRUR 2015, 365 (Rn. 49) - Zwangsmischer; BPatG vom 16. April 2013 - 4 Ni 1/12 (juris Rn. 65) Arretiervorrichtung).
  • BGH, 09.02.1993 - X ZB 7/92

    Versendung unveröffentlichten Manuskripts an Fachkollegen

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    a) Ein Dokument ist öffentlich, wenn es zur Verbreitung in der Öffentlichkeit bestimmt ist und der Allgemeinheit, das heißt einem an sich nicht beschränkten Personenkreis zugänglich geworden ist (BGH GRUR 1993, 466, 468 - Fotovoltaisches Halbleiterbauelement).
  • BGH, 26.07.2022 - X ZR 1/21

    Anspruch des Berechtigten auf Übertragung eines Patents wegen widerrechtlicher

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Liegt ein substantiierter Vortrag der darlegungspflichtigen Partei vor, kann sich der Gegner nicht auf ein substanzloses Bestreiten zurückziehen, wenn ihm nach Lage der Dinge ein substantiiertes Bestreiten möglich und zumutbar ist (BGH GRUR 2022, 1302 Rn. 85 - Brustimplantat; GRUR 2022, 229 Rn. 38 - Ökotest III).
  • BGH, 03.05.2022 - X ZR 32/20

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Verfahren der elektronischen

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Erforderlich und genügend ist, dass ein nicht bestimmter Personenkreis vor dem Prioritätstag in der Lage war, Kenntnis vom Inhalt des Schriftstücks zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2022 - X ZR 32/20 -, Rn. 83, juris).
  • BGH, 07.11.2017 - X ZR 113/15

    Patentnichtigkeitsverfahren: Nichtigerklärung eines Patents über ein Verfahren

    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Dann ist aber auch nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der fertig gestellte Untersuchungsbericht zumindest zeitnah (im Internet) veröffentlicht wurde, wie dies aus einem copyright Vermerk regelmäßig geschlussfolgert wird (vgl. BGH X ZR 113/15, Tz. 30, BPatGE 56, 282 - Feuerbeständiges System).
  • BPatG, 04.06.2019 - 4 Ni 71/17
    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    Dann ist aber auch nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der fertig gestellte Untersuchungsbericht zumindest zeitnah (im Internet) veröffentlicht wurde, wie dies aus einem copyright Vermerk regelmäßig geschlussfolgert wird (vgl. BGH X ZR 113/15, Tz. 30, BPatGE 56, 282 - Feuerbeständiges System).
  • BGH, 18.12.2014 - X ZR 29/11
    Auszug aus BPatG, 25.09.2023 - 7 Ni 11/21
    1.1.4 Darüber hinaus folgert der Senat aus den Indizien mit dem erforderlichen, aber auch ausreichenden, für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - X ZR 29/11 -, Rn. 24, juris), dass der Untersuchungsbericht E9 zum Stand der Technik gehört.
  • BPatG, 16.04.2013 - 4 Ni 1/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Arretiervorrichtung" - zur

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